Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit Betreten der Veranstaltungen erkennt der Besucher die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Veranstalters an:

1. Neben diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich die AGBs der Vertriebsagenturen (z.B. Billetto) sowie des Veranstalters (z.B. MS Lex, UnterTage).

2. Das Betreten der Veranstaltung erfolgt auf eigene Gefahr.

3. Der Veranstalter haftet für schuldhaft verursachte Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie in Haftungsfällen nach dem Produkthaftungsgesetz bis zu 1.000.000 Euro. Für Schäden an sonstigen Gütern gilt im vorgenannten Tätigkeitsfeld folgendes: der Veranstalter haftet bei Vorsatz im Umfang unbeschränkt oder bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls bis zu 1.000.000 Euro, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt werden. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden beschränkt, wenn nur unwesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. In gleichem Umfang ist die Haftung begrenzt bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten haftet der Veranstalter nicht. Soweit die Haftung des Veranstalters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der eingeschalteten Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden deren Umstände außerhalb seines Einflussbereichs verursacht wurden.

4. Der Zutritt wird Personen unter 18 Jahren nicht gewährt.

5. Eintrittskarten sind vom Umtausch oder Rückgabe ausgeschlossen. Der Weiterverkauf von Eintrittskarten zu einem höheren Preis als dem auf dem Ticket angegebenen Endpreis ist untersagt. Ein gewerblicher Weiterverkauf ist nicht gestattet. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarten verlieren ihre Gültigkeit.

6. Der Veranstalter ist berechtigt eine Veranstaltung im Vorfeld aus wichtigem Grund, höherer Gewalt, Betriebsstörung, behördlicher Anordnung oder wenn für eine Veranstaltung nicht genügend Anmeldungen vorliegen abzusagen. Nur im Falle einer Absage aufgrund zu geringer Anmeldungen wird der bereits gezahlte Eintrittspreis ohne Vorverkaufsgebühren zurückerstattet. Schadensersatzansprüche können im Falle der Absage einer Veranstaltung nicht geltend gemacht werden. Der Veranstalter ist berechtigt, Events räumlich zu verlegen und /oder einen anderen Termin ersatzweise zu benennen. Findet die Veranstaltung auf Grund von Hoch- oder Niedrigwasser, Betriebsstörungen, Verkehrsbehinderungen, behördlicher Anordnung usw. auf liegendem Schiff statt (keine Schifffahrt), können Minderungen des Eintrittspreises oder Schadensersatzansprüche nicht geltend gemacht werden.

7. Der Veranstalter behält sich vor, Personen trotz gültiger Eintrittskarte oder Ticketreservierung am Einlass abzuweisen oder von der Veranstaltung auszuschließen. Der Eintrittspreis wird in diesem Fall nicht erstattet. Eine Abweisung bzw. ein Ausschluss kann bei nachfolgenden Gründen erfolgen:

– alkoholisiertes Erscheinungsbild bzw. erkennbarer Drogenkonsum

– das Mitführen von gefährlichen Gegenständen

– aggressives, gewaltbereites oder beleidigendes Auftreten

– das Widersetzen gegen Anweisungen des Veranstalters oder dessen Sicherheitspersonals oder sonstigen Weisungsberechtigten (z.B. Schiffskapitän)


8. Bei Gefahr für Körper und Gesundheit wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. In diesem Falle sowie bei Abbruch der Veranstaltung aus sonstigen Gründen, z.B. höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung, besteht kein Schadensersatzanspruch.

9. Das Mitführen von Waffen, Pfefferspray, pyrotechnische Artikel oder ähnlichen Gegenständen sowie von Betäubungsmittel ist verboten und wird zur Anzeige gebracht.

10. Das Mitbringen von Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.

11. Während der Veranstaltung wird laute Musik dargeboten, die innerhalb der gesetzlichen Grenzwerte liegt. Personen, die auf bestimmte Töne oder laute Musik überempfindlich reagieren, wird empfohlen die Veranstaltung nicht zu besuchen oder beim Veranstalter nach entsprechendem Gehörschutz nachzufragen. Eigener Gehörschutz darf selbstverständlich mitgebracht werden. Für Hörschäden wird keine Haftung übernommen.

12. Das Verteilen von fremden Werbematerialien, Give-Aways, Plakaten, Handzetteln und Flugblättern ist verboten. Zuwiderhandlungen werden wettbewerbsrechtlich verfolgt.

13. Beim Verlassen der Veranstaltung verliert der Eintritt seine Gültigkeit.

14. Gerichtsstand ist Berlin.

15. Sollten einzelne Klauseln dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Klauseln nicht. Die unwirksame Klausel ist durch eine solche wirksame Klausel zu ersetzen, die der unwirksamen in Ihrer Absicht am nächsten kommt.

Für Geschäftspartner und – kunden gelten die AGB der OM Consult & Event GmbH, diese finden sie hier.